Wie Energieversorger Cloud-Sicherheit und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vereinen können

Der Energiesektor als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) spielt eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft, da er die Grundlage für lebenswichtige Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Wasserversorgung, Kommunikation, Transport, Lebensmittelversorgung und Sicherheitsdienste bildet. Energieversorger setzen verstärkt auf Cloud-Technologien, um ihre IT-Infrastrukturen effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und innovative Services bereitzustellen. Doch die Anzahl und Komplexität von Cyberangriffen auf Energieversorger nimmt weltweit weiter zu. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) hat der Gesetzgeber strengere Vorgaben für KRITIS-Betreiber eingeführt und verschärft die Anforderungen an IT-Sicherheit und Meldepflichten, um die Resilienz gegen Cyberangriffe zu erhöhen.

 

Dieser Artikel beleuchtet, wie Energieversorger Cloud-Sicherheit mit den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 in Einklang bringen können. Wir werfen einen Blick auf die regulatorischen Anforderungen, die spezifischen Herausforderungen der Cloud-Nutzung und geben praxisnahe Empfehlungen für eine sichere Implementierung.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Inhalte


Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde im Mai 2021 verabschiedet und stellt eine Weiterentwicklung des ersten IT-Sicherheitsgesetzes dar. Es hat das Ziel, die Sicherheit von KRITIS-Betreibern zu erhöhen, indem es strengere Anforderungen an die IT-Sicherheit stellt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekommt damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cybersicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 stärkt das BSI in den folgenden Punkten:

  • Detektion und Abwehr: Das BSI erhält mehr Befugnisse zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen und kann verbindliche Sicherheitsstandards für Bundesbehörden festlegen.
  • Cybersicherheit in Mobilfunknetzen: Kritische Komponenten in Mobilfunknetzen können untersagt werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Netzbetreiber müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen, insbesondere im 5G-Bereich.
  • Verbraucherschutz: Das BSI übernimmt die Verbraucherinformation zur IT-Sicherheit, führt ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen ein und bietet neutrale Beratung sowie Warnungen.
  • Sicherheit für Unternehmen: Kritische Infrastrukturen werden um die Siedlungsabfallentsorgung erweitert. Bestimmte Unternehmen (z. B. Rüstungshersteller) müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
  • Cybersicherheitszertifizierung: Das BSI ist die nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung und überwacht die Einhaltung der europäischen Cybersecurity-Verordnung (CSA).

Verstöße gegen IT-Sicherheitsauflagen werden mit Bußgeldern von 100.000 € bei “Nichterreichbarkeit der Kontaktstelle” bis hin zu 20 Millionen € bei “Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung des BSI auf Abstellung eines Sicherheitsmangels” geahndet.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Anforderungen und Auswirkungen auf Energieversorger

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurden die Anforderungen an KRITIS-Betreiber erheblich verschärft – insbesondere für Energieversorger. Angesichts zunehmender Cyberangriffe auf Strom- und Gasnetze müssen Unternehmen strengere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um ihre Systeme vor Bedrohungen zu schützen. Die neuen Regelungen betreffen sowohl technische als auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen und bringen erweiterte Pflichten mit sich:

 

  • Erweiterte Meldepflichten: Energieversorger müssen erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden.
  • Disaster-Recovery-Planning und Business Continuity Management: Detaillierte Reaktionspläne und Präventionsmaßnahmen stellen sicher, dass Energieversorger nach einem Angriff oder Ausfall schnell handlungsfähig bleiben. Dabei wird die Wiederherstellung essentieller Komponenten priorisiert, bevor nachgelagerte Systeme schrittweise hochgefahren werden.
  • Pflicht zur Nutzung von Angriffserkennungssystemen: Betreibende müssen Systeme zur Angriffserkennung implementieren und kontinuierlich managen.
  • Strengere Anforderungen an KRITIS-Betreiber: Energieversorger werden stärker in die Verantwortung genommen, ihre IT-Infrastrukturen zu schützen und umfassende Sicherheitskonzepte zu implementieren.
  • Erweiterte Zertifizierungs- und Nachweispflichten: Unternehmen müssen regelmäßig nachweisen, dass sie angemessene Schutzmaßnahmen umgesetzt haben.

Herausforderungen der Cloud-Nutzung für Energieversorger und Strategien unter Berücksichtigung des IT-SiG 2.0

Die Nutzung von Cloud-Diensten stellt Energieversorger vor Sicherheitsrisiken und Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des IT-SiG 2.0 müssen Energieversorger verstärkt darauf achten, dass ihre Cloud-Infrastrukturen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Nachfolgend zeigen wir Dir Strategien auf, die dabei helfen, eine sichere Cloud-Integration unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Herausforderung Strategie
Datenhoheit und Datenschutz
Die Speicherung sensibler Betriebsdaten in der Cloud birgt Risiken für unbefugten Zugriff und Manipulation. Besonders Cloud-Anbieter außerhalb der EU können die Datenhoheit gefährden.
Auswahl eines sicheren Cloud-Anbieters
  • Bevorzugung von Cloud-Providern mit Rechenzentren in Deutschland/EU zur Einhaltung der DSGVO.
  • Sicherstellen, dass der Anbieter ISO 27001- und BSI-Grundschutz-zertifiziert ist.
  • Nutzung von Verschlüsselungstechniken (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Bring Your Own Key – BYOK).
Compliance mit regulatorischen Vorgaben
Energieversorger müssen sicherstellen, dass ihre Cloud-Dienste IT-SiG 2.0-konform sind und die nötigen Zertifizierungen vorweisen.
Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Vertragsmanagement
  • Prüfung der Sicherheitsstandards in Service Level Agreements (SLAs).
  • Auditierung der Cloud-Dienste auf IT-SiG 2.0-Konformität.
  • Verpflichtende Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß ISO 27001.
  • Integration eines Cloud Access Security Brokers (CASB) zur Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien.
Sicherheitsrisiken durch geteilte IT-Infrastrukturen
Public-Cloud-Lösungen bergen das Risiko, dass Sicherheitslücken bei anderen Kunden den eigenen Betrieb gefährden.
Zero-Trust-Ansatz und rollenbasierte Zugriffskontrolle
  • Implementierung eines Zero-Trust-Sicherheitsmodells (jeder Zugriff wird geprüft).
  • Nutzung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
  • Strikte Netzwerksegmentierung zur Isolierung kritischer Systeme.
Umsetzung von Angriffserkennungssystemen in der Cloud
Das IT-SiG 2.0 fordert den Einsatz von Angriffserkennungssystemen für eine frühzeitige Bedrohungserkennung.
Einsatz cloud-nativer Sicherheitslösungen
Notfallmanagement und Incident Response
Energieversorger müssen auf Cyberangriffe vorbereitet sein und effektive Notfallstrategien entwickeln.
Erstellung und regelmäßige Tests von Incident-Response-Plänen
  • Durchführung regelmäßiger Sicherheitsübungen und Simulationen.
  • Enge Zusammenarbeit mit dem BSI zur Verbesserung der Cyber-Resilienz.
  • Kontinuierliche Schulungen für IT-Sicherheitsteams.

Praxisbeispiel: Sichere Cloud-Nutzung bei einem deutschen Energieversorger

Ein mittelständischer Energieversorger migrierte seine IT-Infrastruktur in die Cloud, um die Betriebsführung zu optimieren. Dabei wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. Auswahl eines deutschen Cloud-Providers mit BSI-Zertifizierung.
  2. Implementierung von Zero-Trust-Architekturen und MFA zur Authentifizierung.
  3. Verschlüsselung aller kritischen Daten vor der Cloud-Speicherung.
  4. Integration eines SIEM-Systems zur Echtzeit-Überwachung.
  5. Regelmäßige Sicherheitsübungen und Penetrationstests.

Durch diese Maßnahmen konnte der Energieversorger eine sichere Cloud-Nutzung mit den Anforderungen des IT-SiG 2.0 vereinbaren.

Fazit

Die Nutzung von Cloud-Technologien bietet Energieversorgern zahlreiche Vorteile, stellt sie jedoch vor neue Herausforderungen im Bereich der IT-Sicherheit. Durch die Einhaltung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, den Einsatz von Angriffserkennungssystemen und die Wahl geeigneter Cloud-Strategien können Energieversorger die Vorteile der Cloud nutzen, ohne Sicherheitsrisiken einzugehen.

 

SysEleven kennt die Bedürfnisse und Herausforderungen der Energiebranche. Unsere Cloud- und Container-Lösungen sind auf maximale Souveränität und Sicherheit ausgelegt. Erfahre hier mehr dazu.

Share: