Managed Hosting
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SysEleven GmbH
Präambel:
Die SysEleven GmbH (im Folgenden „SysEleven“), Boxhagener Straße 80, 10245 Berlin, bietet Leistungen im Bereich Web-Hosting an. Der Kunde (im Folgenden „Kunde“) möchte diese Leistungen zu den nachstehenden Vertragsbedingungen in Anspruch nehmen.
1. Vertragsschluss und Geltungsbereich
1.1. Der Inhalt der von SysEleven im Einzelnen geschuldeten Leistung/Leistungen ergibt sich aus den Anlagen zu diesem Vertrag. Der quantitative Umfang der Leistungen ist variabel und kann vom Kunden flexibel verändert werden (siehe unten Ziffer 11). Die Angebote von SysEleven richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
1.2. Der Vertrag kommt zustande, indem SysEleven den vom Kunden auf Basis des jeweiligen Angebots von SysEleven erteilten Auftrag durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt (nachfolgend jeweils unabhängig von Singular oder Plural, als „der Vertrag“ bezeichnet).
1.3. Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen SysEleven und dem Kunden ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, soweit solche Bedingungen von den vorliegenden Vertragsbedingungen abweichen oder diesen entgegen stehende Regelungen enthalten.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand sind die Bereitstellung von Rechner-Kapazität, Speicherplatz (Server-Hosting) und die Verfügbarmachung von Daten zum dauerhaften Abruf aus dem Internet (Web-Hosting) je nach individueller Vereinbarung zwischen den Parteien gemäß Anlage Hosting-Konzept/Angebot/Leistungsschein. Der Kunde ist verpflichtet, die in Anlage Hosting-Konzept/Angebot/Leistungsschein geregelte Mindestmenge abzunehmen. SysEleven bietet darüber hinaus Leistungen und Dienste an, die das Hosting unterstützen oder ergänzen und die der Kunde separat buchen kann.
2.2. Je nach gewähltem Tarif und (optional) dem gewählten Service Level Agreement („SLA“) werden dem Kunden dedizierte oder virtualisierte Server ohne oder mit Software und unterschiedlichen, in Anlage Hosting-Konzept/Angebot/Leistungsschein näher definierten Leistungsmerkmalen zur Verfügung gestellt.
2.3. Das vom Kunden gewählte SLA ist gegebenenfalls den Anlagen der jeweils gültigen Service Level Agreements und produktspezifischen Service Level Agreements zu entnehmen.
2.4. Der Kunde erhält Zugangsdaten zu seinem Kunden-Frontend, in welchem er einsehen kann, wie viel Leistung er verbraucht. Diese Zugangsdaten sind stets geheim zu halten und dürfen Dritten nicht nur Verfügung gestellt werden. Sollte der Kunde Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seiner Zugangsdaten erhalten, so wird er SysEleven unverzüglich darüber informieren. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit seinen Zugangsdaten selbst und allein verantwortlich.
3. Hosting-Leistungen
3.1. SysEleven hält die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (insbesondere dessen Webseite) im Internet über das von SysEleven unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet ständig, weltweit und grundsätzlich öffentlich abrufbar. SysEleven übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Webseite, soweit nicht ausschließlich das von SysEleven betriebene Netz einschließlich der von SysEleven unterhaltenen Schnittstellen zu Netzen Dritter betroffen ist.
3.2. Der Kunde erhält im zwischen den Parteien definierten Umfang Zugang zum Server von SysEleven. Hierfür stellt SysEleven ihm entsprechende Zertifikate zur Verfügung. Die Zertifikate sind stets geheim zu halten und dürfen nicht unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Sie sind überdies personengebunden, ein Kunde kann aber auf Wunsch mehrere personalisierte Zugangsberechtigungen bekommen, um Mitarbeitern den Zugang zu ermöglichen. Der Kunde wird SysEleven unverzüglich informieren, sollten Dritte sich seine Zugangsdaten verschafft haben. Als Dritte gelten im Einzelfall auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit den ihm zur Verfügung gestellten Zertifikaten selbst und allein verantwortlich
3.3. SysEleven ermöglicht dem Auftraggeber über das Kunden-Frontend Einsicht in den Traffic, der Grundlage der Abrechnung ist. Die Statistik ist Basis der monatlichen Traffic-Abrechnung in die der externe Traffic einfließt.
4. Nutzung von Software
4.1. Soweit SysEleven Software zur Verfügung stellt, so geschieht dies an der Schnittstelle des Datennetzes, innerhalb dessen die Software abläuft, zu anderen Netzen. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von SysEleven bereitgestellt. Die Software verbleibt auf von SysEleven verantworteten Servern. SysEleven schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem oben genannten Übergabepunkt.
4.2. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von SysEleven oder von einem durch SysEleven beauftragten Dienstleister abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und SysEleven räumt auch keine solchen Rechte ein. SysEleven räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
4.3. Der Kunde erwirbt in Bezug auf Software von SysEleven das Recht, während der Laufzeit des Vertrags im vertragsgemäßen Umfang auf die Software von SysEleven zuzugreifen und sie für die vertragsgemäßen Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.
5. Verfügbarkeit
5.1. Die Verfügbarkeit der Server, ggf. der Software und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt, soweit nicht in den Anlagen der jeweils gültigen Service Level Agreements und produktspezifischen Service Level Agreements anders vereinbart, 99,5% pro Jahr abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen benötigten Zeiträume.
5.2. SysEleven weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von SysEleven liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von SysEleven handeln, von SysEleven nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von SysEleven haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von SysEleven erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich bei SysEleven anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536 c BGB entsprechend.
6. Incident Management
6.1. Ein Incident liegt vor, wenn Server oder Software die vertragsgemäßen Funktionen nicht erfüllen.
6.2. Meldungen über Supportfälle erfolgen über ein Ticket-System, das auch unter support@syseleven.de zu erreichen ist. Notfälle müssen zusätzlich unter +49 30 609 89 22 11 telefonisch gemeldet werden, um zügigen Support zu gewährleisten.
6.3. SysEleven erbringt Supportleistungen, soweit der Kunde kein weitergehendes SLA gewählt hat, nur montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr („Servicezeit“).
6.4. Der einen Supportfall meldende Nutzer gibt bei jeder Meldung eine möglichst detaillierte Beschreibung des jeweiligen Supportfalls ab, um SysEleven eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
7. Domain-Registrierung
7.1. Soweit SysEleven die Domain-Registrierung für den Kunden übernimmt, meldet SysEleven die beauftragten Domains bei der zuständigen Registrierungsstelle an. Die Parteien sind sich einig, dass SysEleven weder eine Domain-Recherche noch den Erfolg des Eintragungsverfahrens schuldet.
7.2. SysEleven nimmt keine rechtliche oder inhaltliche Prüfung der anzumeldenden Domains vor. Insbesondere übernimmt SysEleven keine Prüfung, ob und inwieweit eine Registrierung tatsächlich oder rechtlich möglich und zulässig ist. Der Kunde hat entsprechende Prüfungen selbst vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde hat selbst zu prüfen, welche Vergaberegeln bei der jeweiligen Vergabestelle gelten.
8. Rechte an individuellen Arbeitsergebnissen
Soweit SysEleven für den Kunden individuell schutzfähige Inhalte entwickelt (zum Beispiel Skripte oder Zertifikate), räumt SysEleven dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht an den individuell für den Kunden entwickelten und/oder erbrachten Auftragsergebnissen („Arbeitsergebnisse“) ein. SysEleven überträgt dem Kunden an diesen Arbeitsergebnissen das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte und unwiderrufliche Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechts, die Arbeitsergebnisse in beliebiger Weise zu bearbeiten.
9. Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber SysEleven, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Insbesondere stellt der Kunde unentgeltlich alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und benennt einen fachlich qualifizierten und mit ausreichenden Berechtigungen ausgestatteten Ansprechpartner für die Durchführung des Vertrags. Unterbreitete Informationen und Unterlagen dienen als wesentliche Grundlage für die Umsetzungsleistungen von SysEleven. Die Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen geht zu Lasten des Kunden.
9.2. Der Kunde wird Daten und Informationen, auch solche die er auf von SysEleven verantworteten IT-Systemen verarbeitet, selbst sichern. Darüber hinaus erstellt SysEleven für VEs tägliche Backups, die sieben Tage vorgehalten werden, wöchentliche Backups, die vier Wochen vorgehalten werden und monatliche Backups die drei Monate vorgehalten werden. Daten auf Shared-Storage-Systemen (bspw. NFS-Servern), werden täglich gesichert und die Backups drei Tage vorgehalten, sofern die Sicherung der Daten nicht länger als 20 Stunden dauert.
9.3. Erhält SysEleven vom Kunden im Zuge der Vertragsdurchführung Materialien, Daten und sonstige Informationen („Kundenmaterialien“), hat der Kunde sicherzustellen, dass eine Kopie der Daten zu Sicherungszwecken bei ihm verbleibt. Der Kunde trägt außerdem dafür Sorge, dass Daten, die auf Systemen von SysEleven gespeichert werden, frei von jeglicher Schadsoftware sind.
9.4. Soweit der Kunde SysEleven geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er SysEleven sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um SysEleven die entsprechenden Rechte einzuräumen.
9.5. SysEleven ist von der Verpflichtung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen befreit, wenn und soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Etwa bestehende Zeitpläne werden automatisch entsprechend angepasst. Sollte der Kunde die Nichterbringung der Mitwirkungsleistung zu vertreten haben und sollte SysEleven dadurch ein Schaden entstehen, so hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen.
10. Freistellung
10.1. SysEleven speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber SysEleven, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
10.2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm verfügbar gemachten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwaig erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. SysEleven nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft diese in keinerlei Hinsicht.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, SysEleven von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls SysEleven von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. SysEleven wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde SysEleven unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.4. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11. Änderungen des Vertragsgegenstands (Change-Request-Verfahren)
11.1. Änderungen im quantitativen Umfang der gemäß Anlage Hosting-Konzept/Angebot/Leistungsschein geschuldeten Leistungen (etwa in Bezug auf den in Anspruch genommenen Speicherplatz, Anzahl der CPU-Kerne oder Menge des Arbeitsspeichers sowie die Anzahl von Systemen eines Typs (bspw. App-Server, Datenbank-Slave-Server etc.) kann der Kunde jederzeit selbst vornehmen bzw. durch SysEleven vornehmen lassen. Solche Änderungswünsche sind direkt per Ticket System an den Service Desk via E-Mail an support@syseleven.de zu richten. Änderungswünsche werden werktags, von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr entgegengenommen und im Ticketsystem dokumentiert.
11.2. Inhaltliche Änderungen an der geschuldeten Leistung (also etwa die Inanspruchnahme zusätzlicher Angebote) können ebenfalls per Ticketsystem bestellt werden.
Ein derartiges Änderungsverlangen hat mindestens folgende Informationen zu enthalten:
- Beschreibung der gewünschten Änderung;
- Sinn und Zweck der gewünschten Änderung;
- Spezielle Umstände und Hintergründe, die im Hinblick auf die gewünschte Änderung zu beachten sind;
- Dringlichkeit der gewünschten Änderung.
11.3. SysEleven prüft sodann unverzüglich, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung auf das vertragliche Leistungsgefüge haben wird, insbesondere hinsichtlich der vereinbarten Vergütung. Stellt SysEleven fest, dass der Änderungswunsch ohne weiteres umsetzbar ist, erfolgt die Umsetzung und wird im Ticketsystem dokumentiert.
11.4. Stellt SysEleven fest, dass zu erbringende Leistungen aufgrund des zu erwartenden Prüfungsaufwands für die Änderung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, teilt SysEleven dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur weiter geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen entsprechend verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt SysEleven die Prüfung des Änderungswunsches durch. Zieht der Kunde hingegen seinen Änderungswunsch zurück, endet das eingeleitete Change-Request-Verfahren.
11.5. Soweit der Änderungswunsch nicht sofort und ohne zusätzliche Rücksprache mit dem Kunden umsetzbar ist, wird SysEleven dem Kunden nach Prüfung des Änderungswunsches die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Die Parteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung in einer Nachtragsvereinbarung fixieren. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Change Request-Verfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsinhalt und -umfang. (Solche Nachträge gibt es nur in Ausnahmefällen. Das Geschäft ist dafür in vielen Fällen zu dynamisch.)
11.6. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere auch die Aufwendungen für die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Der hierfür maßgebliche Stundensatz richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
11.7. SysEleven ist berechtigt, zur Sicherstellung der Erbringung ihrer Leistungen nach diesem Vertrag deren Umfang zu ändern oder von ihnen abzuweichen und insbesondere größere Volumina freizuschalten, auch ohne einen zuvor explizit erteilten Auftrag des Kunden. SysEleven wird solche Änderungen dem Kunden unverzüglich nach ihrer Durchführung anzeigen. Der Kunde kann nach der Anzeige die Änderungen bzw. Abweichungen oder zusätzlich erbrachten Leistungen ablehnen. Widerspricht der Kunde den Änderungen oder Abweichungen nach entsprechender Anzeige durch SysEleven nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige, rechnet SysEleven die erbrachten Leistungen nach der jeweils gültigen Preisliste ab. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist in Textform, so gilt die Änderung, Abweichung bzw. zusätzlich erbrachte Leistung als genehmigt.
11.8. Muss der Leistungskatalog wegen einer nicht vorgenommenen Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere aufgrund der Korrektur bis zur Abnahme bereits erteilter Informationen oder infolge des Nachreichens von Informationen, abgeändert werden, gilt dies als Leistungsänderung gemäß dieser Ziffer 11.
12. Vergütung; Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten
12.1. Abgerechnet wird nach dem verbrauchten Volumen bzw. den gebuchten Leistungen. Gebuchte Ressourcen wie Server sowie vereinbarte Pauschalen werden monatlich vorab berechnet, Leistungen, die nach Verbrauch abgerechnet werden wie z.B. Traffic, nachträglich. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
12.2. Soweit nicht anders gekennzeichnet verstehen sich von SysEleven genannte Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, die der Kunde nach Vertragsschluss zusätzlich in Anspruch nimmt, sind nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste bzw. nach der Vereinbarung der Parteien zu vergüten.
12.3. Ist ein Festpreis als Einmalzahlung vereinbart, ist dieser nach Erhalt der Rechnung ohne Abschlag zur Zahlung fällig. Wird eine Zahlung des Festpreises in Teilbeträgen vereinbart, ist der vereinbarte Teilbetrag nach Erhalt der Teilrechnung ohne weiteren Abschlag fällig.
12.4. Wird die vereinbarte Leistung nach Aufwand vergütet, erfolgt die Rechnungslegung jeweils monatlich nachträglich für den vorangegangenen Monat. Die Rechnung wird auf der Grundlage von schriftlichen Leistungsnachweisen erstellt, die der Rechnung beigefügt werden. Leistungen die nach Zeit abgerechnet werden, bspw. im Bereich Managed Services, werden mit der kleinsten Einheit von 15 Minuten durch SysEleven dokumentiert. Die Leistungsnachweise gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen höchsten 5 Werktagen nach Eingang widerspricht.
12.5. Bei Laufzeitverträgen kann SysEleven nach Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragslaufzeit die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5%, kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung auszusprechen.
12.6. Bei vereinbarten Teilleistungen und für Teilrechnungen gelten die Regelungen dieser Ziffer 12 entsprechend.
12.7. Rechnungen werden elektronisch als PDF übermittelt. Für den Postversand wird eine Gebühr erhoben. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Verzugsvoraussetzungen und -folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist eine fällige Zahlung eines Kunden mehr als drei Monate überfällig bzw. zum dritten Male angemahnt worden, behält SysEleven sich vor, die eigenen Leistungen einzustellen bzw. den Zugang zur Leistung zu sperren. Ist ein Teilbetrag einer Rechnung streitig, so ist stets der unstreitige Teil zu bezahlen.
12.8. Eine Aufrechnung ist für beide Vertragspartner nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen fälligen und solchen Forderungen zulässig, die aus demselben Rechtsverhältnis entstammen und aus einem Anspruch erwachsen sind, der den Gläubiger der Gegenforderung zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts berechtigt hätte.
13. Haftung
13.1. SysEleven haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten, siehe Ziffer 13.2) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
13.3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, die vorhersehbar sind und mit deren Entstehung im Rahmen von Verträgen wie den zwischen SysEleven und dem Kunden typischerweise gerechnet werden kann.
13.4. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von SysEleven oder Dritten, für die SysEleven haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für SysEleven möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. SysEleven haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von SysEleven stehen.
13.5. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
13.6. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von SysEleven als auch von ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
13.7. Die Haftung von SysEleven für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden nicht zu vermeiden gewesen wäre.
14. Unterauftragnehmer, Produkte von Drittanbietern
SysEleven kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen Unterauftragnehmern bedienen. Dabei stellt SysEleven sicher, dass die Leistungserbringung im Bereich des Hostings von Deutschland aus erfolgt.
15. Vertraulichkeit
15.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über SysEleven, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (z.B. Konzeption und Umsetzung der von SysEleven vorgenommenen Programmierungen und anderem technischen und technologischen Know-how von SysEleven, im Folgenden: „Vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern SysEleven der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
15.2. Soweit einschlägig, stellt der Kunde durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit seinen Arbeitnehmern und allen anderen für ihn tätigen Personen sicher, dass auch diese Personen jegliche Offenlegung, Verwertung, Weitergabe oder Aufzeichnung der Vertraulichen Informationen unterlassen.
15.3. Die Informationen sind dann keine Vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 15, wenn sie
- dem Kunden bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
- dem Kunden ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
15.4. Verstößt der Kunde gegen eine der in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen, kann SysEleven den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere und weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, behält sich SysEleven vor.
15.5. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 15 überdauern das Ende des Vertrags.
16. Referenzangaben
SysEleven ist berechtigt, auf der eigenen Website und in eigenen Unterlagen bei der Angabe von Referenzen zu Werbezwecken auf für den Kunden zu erbringende oder erbrachte Leistungen hinzuweisen und zu diesem Zweck auch das Logo und die Firma (ggf. abgekürzt) des Kunden zu verwenden. Darüber hinaus darf SysEleven über den Auftrag des Kunden und das Projekt Presserklärungen veröffentlichen.
17. Datenschutz
17.1. Soweit SysEleven im Zuge der Vertragsanbahnung, -begründung und -durchführung personenbezogene Daten aus der Sphäre des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, geschieht dies im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, und insbesondere nur im Rahmen des Vertragszwecks.
17.2. Der Kunde wird auf von SysEleven technisch verantworteten IT-Systemen keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn der Kunde SysEleven mit Leistungen beauftragt, in deren Rahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass SysEleven mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, für die der Kunde verantwortlich ist, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
18. Laufzeit, Kündigung
18.1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, soweit nicht für einzelne Leistungen etwas anderes vereinbart ist, 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
18.2. Unberührt hiervon kann dieser Vertrag durch beide Parteien bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die jeweils andere Partei schriftlich gekündigt werden, wenn trotz schriftlicher Abmahnung des anderen Vertragspartners dieser Vertragspartner auch nach angemessener Zeit sich nicht vertragsgemäß verhält und dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bis zum Wirksamwerden der vorstehend festgelegten ordentlichen Kündigung unzumutbar ist.
18.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
19. Beendigung und Abwicklung
19.1. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Beendigung dieser Vereinbarung ist SysEleven verpflichtet, sämtliche bei ihm in Besitz befindlichen Daten, Dokumente und Materialien, welche geschäftliche, organisatorische oder technische Daten oder Informationen von oder über den Kunden enthalten, an den Kunden herauszugeben oder auf Anforderung des Kunden zu vernichten, es sei denn, dass gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, es sich um geistiges Eigentum von SysEleven handelt oder die herauszugebenden beziehungsweise zu vernichtenden Daten, Dokumente etc. für die weitere Abwicklung des Vertrages von SysEleven noch benötigt werden.
19.2. Auf Verlangen des Kunden erbringt SysEleven alle Leistungen, die zur Überleitung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf den Kunden oder einen von dem Kunden benannten Dritten erforderlich sind (z.B. die Migration auf ein anderes IT-System, die Zurverfügungstellung von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, die Durchführung von Schulungen) für einen Zeitraum von bis zu zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Vertrages (nachstehend „Überleitungszeitraum“ genannt). SysEleven wird mit dem Kunden und dem vom Kunden benannten Dritten eng zusammenarbeiten und sicherstellen, dass während der Überleitung keine Störungen der Leistungserbringung auftreten und der Kunde oder der von dem Kunden benannte Dritte in der Lage ist, den Betrieb der vertragsgegenständlichen Leistungen nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages aufzunehmen. Insoweit ist SysEleven auch verpflichtet eine entsprechende Dokumentation zu erstellen und zu überlassen. Der Kunde hat hieran mitzuwirken.
19.3. Der Vergütungsanspruch von SysEleven für die monatliche Vergütung sowie alle sonstigen Kosten, bleibt bis zu endgültigen Abschaltung der Systeme bestehen. Im Einzelfall kann für diesen Zeitraum eine Reduzierung der Kalendermonatsvergütung, der vereinbarten Verfügbarkeitslevel und der Gewährleistungsbedingungen vereinbart werden.
19.4. Nach Eingang der schriftlichen Mitteilung, dass der Kunde alle übergebenen Daten hat lesen und verarbeiten können, werden die Daten auf den Systemen im Rechenzentrum von SysEleven gelöscht und diese Löschung dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
20. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, für die Dauer dieses Vertrags irgendeinen Arbeitnehmer, der bei SysEleven angestellt oder sonst beschäftigt ist, zu beschäftigen oder anzuwerben oder abzuwerben oder zu versuchen, diesen an- oder abzuwerben.
21. Verschiedenes
21.1. Erfüllungsort aller Verpflichtungen des jeweiligen Vertrages ist der Geschäftssitz der SysEleven, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
21.2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts und der EU-Verordnungen ROM I und ROM II ist ausgeschlossen.
21.3. Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses.
21.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den besonderen Geschäftsbedingungen oder einem anderen vertraglichen Dokument unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Februar 2018