MetaKube Accelerator
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SysEleven GmbH
Präambel:
1. Vertragsschluss und Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Entwicklungstools und Skripten („Produkte“) auf einer Subskriptionsbasis. Der Kunde erwirbt mit Unterzeichnung des in Ziffer 1.1 bezeichneten Vertrags für die Dauer des Vertrags das Recht, aus einem Katalog von Tools und Skripten („Produkte“) beliebig viele in Anspruch zu nehmen, herunterzuladen (das gesamte Angebot im Folgenden der „Katalog“) und damit Ergebnisse zu produzieren. Der Kunde erhält hinsichtlich der heruntergeladenen, von SysEleven lizenzierten Produkte jeweils das einfache, widerrufliche, auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht, die Produkte jeweils bestimmungsgemäß in Verbindung mit von SysEleven bereitgestellter Infrastruktur zu nutzen und die dafür erforderliche Anzahl Vervielfältigungsstücke anzufertigen. Mit Beendigung dieses Vertrags erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an allen zum Zeitpunkt der Beendigung genutzten Produkten automatisch. Der Kunde hat die zum Zeitpunkt der Beendigung genutzten Produkte zu löschen oder sonst zu zerstören und SysEleven auf Anfrage die Löschung und/oder Zerstörung schriftlich zu bestätigen. Ziffer 3.3 bleibt unberührt. Einige Produkte werden nicht von SysEleven, sondern von Dritten bereitgestellt (Community-Produkte). SysEleven wird solche Produkte in geeigneter Form kennzeichnen. Für Community-Produkte ist nicht SysEleven der Anbieter, sondern das als solches entsprechend kenntlich gemachte Unternehmen.
2.2. SysEleven kann aus technischen Gründen nicht gewährleisten, dass der gesamte Katalog an Produkten rund um die Uhr verfügbar ist, strebt aber eine größtmögliche Verfügbarkeit an. Die von SysEleven angebotenen Leistungen hängen unter anderem auch von Leistungen Dritter ab, die zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit führen können. Der Kunde erkennt dies an und wird die angebotenen Leistungen nur mit ausreichender Vorlaufzeit in Anspruch nehmen, um bei einem kurzfristigen Ausfall keinen Schaden zu erleiden. Weitergehende Leistungen von SysEleven richten sich nach einem separat abzuschließenden Service Level Agreement (SLA).
3. Gewährleistung
3.1. SysEleven gewährleistet, dass die von SysEleven angebotenen Produkte frei von Sachmängeln (Bugs etc.) sind. Die Beseitigung von Sachmängeln erfolgt bei von SysEleven angebotenen Produkten innerhalb des ersten Jahres ab Herunterladen kostenlos, danach gegen Gebühr. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass aufgetretener Mangel vom Kunden verursacht oder in dessen Sphäre entstanden ist, trägt der Kunde auch innerhalb des ersten Jahres ab Herunterladen die Kosten für die Beseitigung.
3.2. SysEleven gewährleistet, dass die von SysEleven angebotenen Produkte nicht durch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Sollten Dritte in Bezug auf die Produkte Rechte geltend machen, insbesondere in Bezug auf die Verletzung solcher Rechte durch den Gebrauch der Produkte durch den Kunden, haben sich die Parteien hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Wird rechtskräftig festgestellt oder stellt sich in sonstiger Weise gesichert heraus, dass die Vertragsleistungen oder Teile hiervon, insbesondere Software, Rechten Dritter unterliegen, wird SysEleven (i) entweder diese Rechte von dem innehabenden Dritten erwerben und dem Kunden entsprechende Rechte einräumen, (ii) oder die betroffenen Arbeitsergebnisse derart verändern, dass sie nicht mehr die Rechte Dritter verletzen.
3.3 Teile der von SysEleven angebotenen Produkte sind unter Open Source-Lizenzbedingungen lizenziert. Open Source-Lizenzbedingungen sind solche, die der Definition der Open Source Initiative, Stand 2007, (https://opensource.org/osd) genügen. An diesen Teilen kann der Kunde von jeweiligen Rechteinhaber weitere Rechte unter den Bedingungen der anwendbaren Lizenz erwerben. SysEleven informiert den Kunden an geeigneter Stelle in lizenzkonformer Weise über solcherart lizenzierte Software und die jeweils anwendbaren Lizenzen. Für Software, die unter Open Source-Lizenzbedingungen steht, gelten die Ziffern 3.1 und 3.2 nicht, sondern die Bestimmungen der jeweiligen Lizenz.
3.4 Mängelanzeigen hinsichtlich der von SysEleven angebotenen Produkte haben per E-Mail an support@syseleven.de zu erfolgen und müssen eine Beschreibung des beanstandeten Fehlers enthalten. Beanstandete Fehler müssen reproduzierbar sein. Unerhebliche Fehler, die sich nicht oder nur unwesentlich auswirken, gelten nicht als Mängel im Sinne dieser Ziffer 3. Notfälle müssen zusätzlich unter der jeweils aktuellen, dem Kunden mitgeteilten Support-Telefonnummer telefonisch gemeldet werden, um zügigen Support zu gewährleisten. Der Kunde hat festgestellte Mängel stets unverzüglich zu melden.
3.5 SysEleven übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden mit den Produkten produzierten Ergebnisse.
4. Pflichten des Kunden, Community-Produkte
4.1. SysEleven ist von der Verpflichtung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen befreit, wenn und soweit der Kunde seinen Pflichten nach diesem Vertrag nicht nachkommt. SysEleven behält sich in solchen Fällen im Einzelfall vor, den Zugang des Kunden zum Katalog kurzfristig zu sperren, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Sollte der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sollte SysEleven dadurch ein Schaden entstehen, so hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich bei schuldhaften Pflichtverletzungen seinerseits, SysEleven von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls SysEleven von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. SysEleven wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde SysEleven unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.3. Kunden können eigene Community-Produkte über die Plattform anbieten. Tun sie dies, so sind sie selbst und allein Dritten gegenüber für die Rechtmäßigkeit der Produkte verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Einhaltung anwendbarer Open Source Lizenzen. SysEleven prüft von Kunden hochgeladene Komponenten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, in keiner Hinsicht. Lädt ein Kunde ein Community-Produkt über die Plattform herunter, übernimmt SysEleven für dieses Produkt keinerlei Haftung, weil SysEleven nicht Anbieter des Produkts ist. Ziffer 4.2 gilt entsprechend. Mit dem Hochladen eines Community-Produkts räumt der Kunde SysEleven alle für die Bereitstellung notwendigen Nutzungsrechte ein. Möchte SysEleven ein Community-Produkt darüber hinaus nutzen oder weiterentwickeln, erfordert das eine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden.
5. Vergütung; Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten
5.1. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs gültigen Preisliste. SysEleven rechnet jeweils am Ende eines Kalendermonats ab und lässt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung zukommen.
5.2. Soweit nicht anders gekennzeichnet verstehen sich von SysEleven genannte Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kostenpflichtige Zusatzleistungen, die der Kunde nach Vertragsschluss zusätzlich in Anspruch nimmt, sind nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste bzw. nach der Vereinbarung der Parteien zu vergüten.
5.3. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Verzugsvoraussetzungen und -folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist eine fällige Zahlung eines Kunden mehr als drei Monate überfällig, behält SysEleven sich vor, die eigenen Leistungen einzustellen bzw. den Zugang zur Leistung zu sperren. Ist ein Teilbetrag einer Rechnung streitig, so ist stets der unstreitige Teil zu bezahlen.
5.4. Eine Aufrechnung ist für beide Vertragspartner nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen fälligen und solchen Forderungen zulässig, die aus demselben Rechtsverhältnis entstammen und aus einem Anspruch erwachsen sind, der den Gläubiger der Gegenforderung zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts berechtigt hätte.
6. Haftung
6.1. SysEleven haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten, siehe Ziffer 6.2) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
6.3. Die Haftung von SysEleven ist – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, die vorhersehbar sind und mit deren Entstehung im Rahmen von Verträgen wie den zwischen SysEleven und dem Kunden typischerweise gerechnet werden kann.
6.4. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die durch Dritte verursacht wurden und zu einer Nichtverfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen führen, ist beschränkt auf die Höhe des für SysEleven möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Dritten. SysEleven haftet nicht bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von SysEleven stehen.
6.5. Ansprüche aus entgangenem Gewinn stehen dem Kunden nicht zu.
6.6. Ansprüche wegen indirekt entstandener Schäden stehen dem Kunden nicht zu.
6.7. Die Haftung von SysEleven für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden nicht zu vermeiden gewesen wäre.
6.8. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von SysEleven als auch von ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
6.9. SysEleven haftet nicht für die Rechtmäßigkeit von Community-Produkten, für diese ist nicht SysEleven der Anbieter.
7. Unterauftragnehmer, Produkte von Drittanbietern
SysEleven kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen Unterauftragnehmern bedienen.
8. Geheimhaltung
8.1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese weder Dritten offenzulegen noch sonst außerhalb des Umfangs dieses Vertrags zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer dieses Vertrags hinaus. Als Inhaber einer vertraulichen Information gilt im Folgenden, wer Kontrolle über die jeweilige vertrauliche Information hat, Empfänger ist die jeweils andere Partei, gegenüber der die vertrauliche Information offengelegt wird.
8.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrags sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem Inhaber an den Empfänger oder einem mit dem Empfänger im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags offenbart werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
8.2.1. Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten);
8.2.2. Jegliche Unterlagen und Informationen des Inhabers, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind;
8.2.3. das Bestehen dieses Vertrages und sein Inhalt.
8.3. Dem Empfänger ist bewusst, dass die vorstehend beschriebenen vertraulichen Informationen bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert sind und seitens des Inhabers durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind. Sofern eine vertrauliche Information nach dieser Ziffer 8.3 nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Verpflichtungen dieser Ziffer 8.3.
8.4. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen,
8.4.1. die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch den Inhaber bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;
8.4.2. die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung durch den Inhaber und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;
8.4.3. die von dem Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von dem Inhaber selber gewonnen wurden; oder
8.4.4. die der Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
8.5. Der jeweilige Empfänger verpflichtet sich,
8.5.1. die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Zweck dieses Vertrags zu verwenden;
8.5.2. die vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen Dritten offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für die Erfüllung dieses Vertrags angewiesen sind, vorausgesetzt, dass der Empfänger sicherstellt, dass die Dritten diese Vereinbarung einhalten, als wären sie selbst durch diese Vereinbarung gebunden;
8.5.3. die vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b) DSGVO);
8.5.4. sofern der Empfänger aufgrund geltender Rechtsvorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen oder aufgrund einschlägiger börsenrechtlicher Regelungen verpflichtet ist, teilweise oder sämtliche vertraulichen Informationen offenzulegen, den Inhaber (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken und dem Inhaber erforderlichenfalls jede zumutbare Unterstützung zukommen zu lassen, die eine Schutzanordnung gegen die Offenlegung sämtlicher vertraulicher Informationen oder von Teilen hiervon anstrebt.
8.6. Der Inhaber hat, unbeschadet der Rechte, die er nach dem GeschGehG hat, hinsichtlich der vertraulichen Informationen alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, soweit nicht in diesem Vertrag anders geregelt. Der Inhaber behält sich das ausschließliche Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor. Der Empfänger erwirbt kein Eigentum oder – mit Ausnahme der Nutzung für den in dieser Vereinbarung beschriebenen Zweck – sonstige Nutzungsrechte an den Vertraulichen Informationen (insbesondere an Know-how, darauf angemeldeten oder erteilten Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten) aufgrund dieses Vertrags oder sonst wegen konkludenten Verhaltens.
8.7. Der Empfänger hat es zu unterlassen, vertrauliche Informationen außerhalb des Zwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbesondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anzumelden.
8.8. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus in Bezug auf alle vertraulichen Informationen, sofern und solange diese vertraulichen Informationen nicht öffentlich bekannt sind oder werden.
9. Referenzangaben
SysEleven ist berechtigt, auf der eigenen Website und in eigenen Unterlagen bei der Angabe von Referenzen zu Werbezwecken auf für den Auftraggeber zu erbringende oder erbrachte Leistungen hinzuweisen und zu diesem Zweck auch das Logo und die Firma (ggf. abgekürzt) des Kunden zu verwenden. Darüber hinaus darf SysEleven über den Auftrag des Kunden und das Projekt Presserklärungen veröffentlichen.
10. Datenschutz
Der Kunde und SysEleven verpflichten sich, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und zu verarbeiten.
11. Laufzeit, Kündigung
11.1. Die Mindestvertragslaufzeit dieses Rahmenvertrags beträgt, soweit nicht für einzelne Leistungen etwas anderes vereinbart ist, 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Soweit der Kunde On-Demand-Leistungen in Anspruch nimmt, die als solche bezeichnet sind, gilt keine Mindestvertragslaufzeit.
11.2. Unberührt hiervon kann dieser Rahmenvertrag durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die jeweils andere Partei schriftlich gekündigt werden, wenn trotz schriftlicher Abmahnung des anderen Vertragspartners dieser Vertragspartner auch nach angemessener Zeit sich nicht vertragsgemäß verhält und dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bis zum Wirksamwerden der vorstehend festgelegten ordentlichen Kündigung unzumutbar ist.
11.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. § 314 BGB findet Anwendung.
11.4. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zum Katalog durch SysEleven gesperrt. Der Kunde verliert sämtliche Rechte hinsichtlich der heruntergeladenen und von SysEleven lizenzierten Produkte und darf diese nicht weiter nutzen. Im Übrigen gilt Ziffer 2.1. Ziffer 3.3 bleibt unberührt. Vom Kunden bereitgestellte Community-Produkte sind durch den Kunden unverzüglich zu löschen.
12. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, für die Dauer dieses Vertrags irgendeinen Beschäftigten, der bei SysEleven angestellt oder sonst beschäftigt ist, zu beschäftigen oder anzuwerben oder abzuwerben oder zu versuchen, diesen an- oder abzuwerben.
13. Verschiedenes
13.1. Erfüllungsort aller Verpflichtungen des jeweiligen Vertrages ist der Geschäftssitz der SysEleven, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts und der EU-Verordnungen ROM I und ROM II ist ausgeschlossen.
13.3. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses.
13.4. Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: September 2022